Drehgestelle

Die Drehgestelle weisen einen Drehgestellachsstand (Mittenabstand zwischen den beiden Achsen) von 2.200 mm auf. Untereinander besitzen die Drehgestelle einen Mittenabstand von 6.000 mm. Der H-förmige Drehgestellrahmen besteht aus nahtlosen Stahlrohrteilen, die zu zwei Längs- und zwei Querträgern verschweisst sind.

Neben den Rohrteilen kommen vier T-förmige Übergangsstücke zum Einsatz, die aus paarweise mittels Längsnähten verschweißten Pressteilen bestehen. Als Gegenstücke zum Drehzapfen fungieren Hartmanganplatten, die an kurzen senkrechten Rohrstutzen befestigt sind, welche ihrerseits an der Unterseite der Querträger sitzen. Der Drehgestellrahmen wiegt ca. 1.700 kg.
Der Achslenker besteht aus einer zweiarmigen, geschweißten Blechkonstruktion. Er ist an zwei Punkten am Drehgestellrahmen mittels einer Drehschubfeder (am Drehpunkt) sowie einer Schichtgummifeder (Megifeder) abgestützt. Der Drehgestellrahmen stützt sich auf dem Achslenker über eine Schraubenfeder ab.

Die Treibradsätze werden durch aussenliegende Zylinderrollenlager in den Achslenkern gelagert. Auf den Treibradsätzen sind die Vorgelegeachstriebe befestigt. Diese sind durch waagrechte Drehmomentstützen elastisch am Querträger des Drehgestellrahmens angelenkt. Der Treibraddurchmesser beträgt 950 mm, der Radscheibendurchmesser 800 mm.